Reflektoren, Klebeband und Schilder
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Reflektoren, reflektierendes Klebeband und reflektierende Schilder
Je nach Jahr der Erstzulassung des Anhängers sind bestimmte Rückstrahler und Schilder vorgeschrieben. Das funktioniert folgendermaßen.
Vorgeschriebene Retroreflektoren
Weitere Informationen über die genaue Positionierung der Reflektoren finden Sie hier.
Rote (dreieckige) Reflektoren
Anhänger müssen immer mit zwei roten (dreieckigen) Rückstrahlern am Heck ausgestattet sein. In einigen Fällen sind diese in die Beleuchtung oder eine Lichtleiste integriert.
Weiße Reflektoren
Anhänger müssen mit mindestens zwei weißen Rückstrahlern an der Vorderseite ausgestattet sein, wenn das Fahrzeug nach dem 31. Dezember 1997 in Betrieb genommen wurde.
Gelbe/orangefarbene Reflektoren
Anhänger müssen an den Seiten mit gelben Rückstrahlern ausgestattet sein. Weitere Informationen zur Positionierung finden Sie hier. Der hintere Rückstrahler an der Seite kann rot sein.
Obligatorische Schilder
Warntafel lange Kombination
Wenn die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger/Trailer/Wohnwagen/etc. länger als 12 Meter ist, sind Sie verpflichtet, 2 Warntafeln am Heck anzubringen.
Kennzeichnung bei überstehender Ladung in der Breite
Bitte beachten Sie: Teilbare Ladung darf nicht an den Seiten herausragen.
Die Ladung darf in der Breite überstehen, sofern die Gesamtbreite des Anhängers 3 m nicht überschreitet.
Wenn die Ladung auf einer oder beiden Seiten mehr als 10 cm übersteht, muss sie rot-weiß gekennzeichnet werden. Die Warntafeln müssen quer zur Ladung in einer Höhe von mindestens 35 cm und höchstens 170 cm angebracht werden. Bei Nacht müssen sie mit Lichtern gekennzeichnet sein, vorne weiß und hinten rot.
Kennzeichnung bei TEILBARER hervorstehender Ladung vorne und hinten
Teilbare Lasten dürfen hinten nicht mehr als 1 Meter und von der Mitte der Hinterachse nicht mehr als 5 Meter vorstehen. Die Kennzeichnung dieser teilbaren Ladung ist nicht zwingend erforderlich. Teilbare Lasten dürfen nicht über die Vorderseite des Anhängers hinausragen.
Kennzeichnung für UNTEILBARE, überstehende Ladung vorne und hinten
Unteilbare Ladungen dürfen nicht mehr als das 0,5-fache der Fahrzeuglänge überstehen (maximal 5 m ab Mitte der Hinterachse). Wenn diese Ladung mehr als 1 Meter herausragt, muss sie mit einem Warnschild für überhängende Lasten versehen werden. Wie bei einer teilbaren Ladung ist es auch bei unteilbaren Ladungen nicht zulässig, dass sie vorne überstehen.